Die Berichterstattungen über ein Gerichtsurteil hat mich erkennen lassen, dass der Grundsatz „vor dem Gesetz sind alle gleich“ nachweisbar nicht mehr gilt. Ein 46-jähriger Türe griff zum Messer und stach seine Ehefrau damit über ein Dutzend mal (!) in den Kopf, Brust und Hals. Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 cm langen Stahlrohr. Dies deshalb, weil sie sich von ihm scheiden lassen wollte.

An solchen Vorfälle hat man sich als Nachrichtenkonsument inzwischen fast schon gewöhnt – da immer wieder nachzulesen ist, dass Gewalt immer mehr zum Ausdrucksmittel außer Rand und Band geratener „Egomanen“ geworden ist.

Das Unglaubliche an dieser Sache ist die Reaktion unseres Rechtsstaates auf diesen Vorfall. Es wurde nur versuchter Totschlag und nicht versuchter Mord angeklagt!

Da es sich beim Täter um einen Türken gehandelt hatte, wurde ihm eine „allgemein begreifliche heftige Gemütserregung“ zugestanden. Der Staatsanwalt und das Gericht waren offensichtlich der Meinung, dass es zum Durchschnittsempfinden eines türkischen Mannes gehört, dass man im Falle der eingereichten Scheidung durch die Frau in eine solche Gemütslage gelangt, dass es verständlich ist, sie lebensgefährlich zu attackieren.

In der Anklageschrift wird dies auf Amtsdeutsch mit „Nicht das Parallelverständnis des Österreichers ist maßgebend, sondern eines Ausländers derselben Herkunft“ umschrieben.

Ein Wahnsinn, wenn man den bisherigen Rechtsgrundsatz „vor dem Gesetz sind alle gleich“ hernimmt. Dieses Urteil ist eine Kapitulation unserer Justiz vor der geänderten demografischen Zusammensetzung unserer Bevölkerung. Wenn man dieses Urteil weiterdenkt, muss es in Zukunft für jeden Kulturkreis in unserem Land eine Definition dafür geben, was man dort unter „allgemein begreiflich“ versteht. Spätestens jetzt muss der Begriff „österreichische Leitkultur“ neu diskutiert und festgeschrieben werden.

Bezirksrat Karl Schwing aus Wien