Mit größter Verwunderung verfolgte ich die Debatte um die von Frau Innenminister gewünschte vierwöchige Aufenthaltspflicht im jeweiligen Erstaufnahmelager. Da ist von Verfassungsbruch und Verstoß gegen die Menschenwürde die Rede.

Ich rückte 1965 zum Österreichischen Bundesheer ein. Die ersten Wochen durften wir die Kaserne nicht verlassen. Später nur in Uniform bis max. 22 Uhr. Späteres Einrücken (Zapfentuschen) bewirkte mindestens Ausgehverbot am nächsten Wochenende. Unsere Unterkünfte, Zimmer, WC etc. mussten wir selber reinigen. War etwas nicht tipptopp, gab es Ausgehverbot, Wacheschieben am Wochenende etc. Wir waren in bis zu 40-Mann-Zimmer untergebracht (Siezenheim) und selbstverständlich in Stockbetten. Aber immerhin hatten wir reichlich zu essen und bekamen fünf Schilling Taggeld – das reichte nach alter österreichischer Tradition gerade für eine Flasche Bier und eine Schachtel Austria 3 im Soldatenheim. Da ich Nichtraucher war, konnte ich mir an freien Wochenenden die Heimfahrt leisten, aber nur, weil ich nicht, wie die meisten anderen, ans andere Ende Österreichs eingezogen war.

Dass sich die Zustände beim ÖBH beim jetzigen Freiwilligenheer geändert haben (Wehrpflicht ist de facto abgeschafft, Karte genügt und man ist Zivildiener, wenn man nicht gleich wegen mangelnder Deutschkenntnisse untauglich ist), ist mir schon klar. Aber es ist mir nicht bekannt, dass sich seit damals die Verfassung so verändert hätte, dass eine Kasernierung von Asylanten gegen diese verstoßen würde, wenn es bei Hunderttausenden österreichischen Rekruten rechtens war. Sollte ich übrigens von meiner Krankenkasse einmal einen Kuraufenthalt bewilligt bekommen und die Hausordnung nicht einhalten (Bettruhe etc.), werde ich nach Hause geschickt und muss trotzdem die Kur aus eigener Tasche bezahlen. In Anbetracht dieser Tatsachen ist es mir vollkommen unverständlich, warum ein vierwöchiger Aufenthalt in einem Heim für die Asylsuchenden ein Verstoß gegen die Menschenrechte sein soll. Wenn ja, warum gelten und galten diese für Österreicher nicht?

Johann Petzl, Kirchham