Ein in Österreich lebender Türke hat seine Ehefrau niedergestochen und mit einem Eisenrohr schwerstens verletzt. Laut österreichischem Recht ein glatter Mordversuch, Strafausmaß bis zu lebenslänglich.

Aber weil der Gewalttäter als Ausländer ein anderes Unrechtsverständnis habe und sich in seiner Herkunftsmentalität vor einem Österreicher unterscheide, wurde die Anklage auf „versuchten Totschlag“ verharmlost – mit dem Ergebnis eines Schandurteils von lächerlichen sechs Jahren!

Wie verkommen ist die österreichische Rechtssprechung, wenn unfähige Staatsanwälte und Kuschelrichter ausländische Straftäter aus Gründen „verständlicher Erregung“ und von „Kulturunterschieden“ vor unseren Gesetzen gleicher sein lassen als die eigenen Landsleute? Dieses Schandurteil gehört im Berufungsverfahren schnellstens korrigiert!

Mag. Franz Schodl aus Wien