Die FAZ beantwortet die Frage, welche Sozialleistungen EU-Bürger bekommen. Dabei fällt auf, dass die wichtigste Sozialleistung sicher die des Kindergeldes in Höhe von 184 Euro im Monat für die ersten beiden Kinder, 190 Euro für das dritte und 215 Euro für jedes weitere ist. Darauf haben nämlich alle EU-Bürger Anspruch – und zwar vom ersten Tage an. Und das gilt sogar für Kinder, die gar nicht hier in Deutschland oder Österreich leben – sondern (noch?) in ihrem Heimatland. So erhielten zB im Juni 2013 insgesamt 32.579 Bulgaren und Rumänen Kindergeld – 44 Prozent mehr als im Juni 2012! 11,6 Prozent der Rumänen-Kinder (ca 3.000) leben noch im Heimatland.

Etwas anderes gilt dagegen für die Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld II (Hartz IV), das seit Januar maximal 391 Euro im Monat beträgt. Sowohl das Sozialgesetzbuch (SGB) XII für die Sozialhilfe als auch das SGB II für das ALG II stellen klar, dass die staatliche Hilfe nicht an Ausländer gezahlt wird, die sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten.